Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer die staatliche Förderung einer Riester Rente beanspruchen solange er Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Des Weiteren können Beamte, Soldaten, Landwirte und Richter eine Riester Rente abschließen, hingegen werden Selbständige und Künstler nur dann gefördert, wenn sie auch rentenpflichtversichert sind.
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Zu den förderfähigen Personen zählen unter anderem rentenversicherungspflichtige Angestellte, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosenhilfe, aber auch nicht erwerbsfähige Eltern während der Kindererziehung. Aber auch geringfügig Beschäftigte, Wehr- und Zivildienstleistende, Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte, Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte im öffentlichen Dienst, Seelotsen, Künstler, Autoren, Journalisten und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten gehören zum förderfähigen Personenkreis.
Die staatlichen Extras werden allerdings nicht automatisch gezahlt, denn der Zuschuss muss beantragt werden. Allerdings erfolgt diese Beantragung sehr unkompliziert, denn eine Unterschrift unter einem Dauerzulagenantrag reicht vollkommen aus. Die Förderung wird automatisch einmal im Jahr dem Sparer gutgeschrieben. Ohne einen Dauerzulagenantrag muss die Förderung jährlich neu beantragt werden, wobei sich die Zulagen rückwirkend bis zu zwei Jahre sichern lassen.
Die Riester Rente hat einen entscheidenden Vorteil, denn bei finanziellen Engpässen oder auch bei eintretender Arbeitslosigkeit hat der Sparer die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen. Allerdings gilt es hierbei zu bedenken, dass der es auch keine staatliche Förderung gibt, wenn der Vertrag ruht.